Wie werden Webdesign- und Webprogrammuierungsleistungen kalkuliert und vergütet?
Die ständig wachsende
Vielfalt an Webdesign- und Webprogrammuierungsleistungen sowie fehlende Standards, erschweren die Kalkulation und Kostentransparenz von Leistungen in der Webdesign- und Webprogrammierungsbranche. Generelle Regelungen in Form von Tarifverträgen kennt diese Branche nicht und ist auch für Selbständige nach dem Kartellgesetz verboten. Erschwerend ist auch, dass die einzelnen Designer bezüglich Fachrichtung, Spezialisierungsgrad, Qualifikation, Leistungsbereitschaft und Kreativität extrem unterschiedlich sind.
In der Folge
kann es auch keine einheitlichen Vergütungen und Stundensätze für Webdesign- und Webprogrammuierungsleistungen jeglicher Art geben. Der Amateur, der gelegentlich für wenige Euro die Stunde als Freelancer scheinselbständig arbeitet und ansonsten von seinen Eltern oder HARZ IV lebt, bis hin zum international anerkannten Top-Designer, der sich seine Bemühungen mit zehntausenden Euro am Tag honorieren lässt - exklusive Reisekosten versteht sich.
Angebot und Nachfrage,
Qualifikation und Marktwert bestimmen also die Vergütung von Webdesign- und Webprogrammierungsleistungen. Weil es aber keine allgemein gültigen Qualitätsstandards und Vergleichswerte in der Webdesign- und Webprogrammierungsleistungen geben kann, gilt hier mehr denn je die sozialphilosophische Erkenntnis von John Ruskins: „Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann „
Seit Inkraftsetzung des neuen Urheberrechts (UrhG) 2002/2003 ist im Sinne des UrhG auch Webdesign- und Webprogrammierung eine persönliche, geistige Schöpfung was bedeutet, dass sich die Gesamtvergütung f?r eine Designleistung praktisch in eine nachvollziehbare Entwurfs- und Nutzungsvergütung gliedert.
Vergütungs- und Kostenarten
1. Entwurfsvergütung
2. Nutzungsvergütung
3. Vergütungen für sonstige Leistungen und Fremdkosten
4. Material, Organisationskosten, Reisekosten
Die Entwurfsvergütung
Weit verbreitet ist die Abrechnung für die Vergütung von Entwurfsarbeiten nach Zeitaufwand
Der Basisstundensatz für einen selbständigen Designer ohne nennenswerte Qualifikationen, beginnt auf Empfehlung der Allianz deutscher Designer (Vergütungstarifvertrag Design, SDSt/AGD), bei netto 76,- Euro ohne Nutzung. Rechnet man allerdings nach allgemeingültigen, betriebswirtschaftlichen Bemessungen, deckt dieser im Februar 2006 empfohlene Basisstundensatz heute keinesfalls mehr den Kostendeckungsbeitrag eines selbständigen professionellem Webdesigners. Basisstundensätze ohne Nutzungsvergütung von 120,- bis 250,- Euro sind kostendeckend und üblich. Bedenken Sie bitte, es handelt sich hier um Umsatzzahlen! Der Webdesigner lebt ja nicht vom Umsatz sondern von dem Gewinn der nach Abzug aller Kosten ?brig bleibt!
Nutzungsvergütung
Die Vergütung von eingeräumten Nutzungsrechten beim Grafikdesign einer Website ist in der Regel mit der Entwurfsvergütung erledigt. Bei, in den Produkten einfließenden Design, ist pauschal je nach Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang eine Vergütung erforderlich. Wenn z.B. ein Entwurf als T-Shirt Druck verkauft wird kann eine Nutzungsdauer von 2 Jahren vereinbart werden. Nach Ablauf der 2 Jahre kann eine weitere Nutzung vereinbart werden, in der die Konditionen schon fixiert sind aber erst in 2 Jahren wirksam werden.
Vergütungen für sonstige Leistungen und Fremdkosten
sind Kosten, die nur als Dienstleistung ohne Nutzungsrecht abgerechnet werden, z.B. Recherche, Kontakt, Textverarbeitung, Bildbearbeitung, Programmierung, Texterfassung, Datenübernahme, Druckkosten u.s.w.
Material, Organisationskosten, Reisekosten
sind Kosten für Material, Fahrten, Kuriere, Taxi, Reisekosten, Telekommunikation, Porto, Kopien, Papiere, Scans, Fotomaterial u.s.w. .

